Der Nachweis ausreichender Kenntnisse der französischen Sprache ist Immatrikulationsvoraussetzung für alle Französisch-Studiengänge (BA, M.A., Lehramt an Gymnasien, WiPäd II)
Diese Regelung betrifft alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber (Erstsemesterstudierende, Fachwechsler, Studienortwechsler, Quereinsteiger).
Der Nachweis über die notwendigen Sprachkenntnisse erfolgt in der Regel durch:
Ausnahmen von dieser Regel bei:(*)
(*)Die Bescheinigungen über Sprachkenntnisse zur Vorlage bei der Immatrikulation werden in den Sekretariaten des Romanischen Seminars und in den Sprechstunden der Lektorinnen für Französisch ausgestellt. Bitte Nachweise mitbringen oder mit der Post schicken (mit frankiertem Umschlag für die Antwort); eine Bescheinigung per E-Mail ist nicht möglich.
Termin für den sprachpraktischen Eignungs- und Orientierungstest Französisch:
Mittwoch, 01.09.2010
Schriftlicher Teil: 10.30 – 12.00 Uhr im Zentralen Hörsaalgebäude (ZHG) Hörsaal 001
Hörverstehen: 13.00 Uhr Seminar für Romanische Philologie, Raum 1.113
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Es gibt keine Ausweichtermine.
Studierende, die am Eignungs- und Orientierungstest teilgenommen haben, können ihre Bescheinigung über Sprachkenntnisse bei der Bibliotheksaufsicht des Seminars für Romanische Philologie abholen oder sich mit der Post schicken lassen (Einzelheiten werden beim Test bekannt gegeben).
Die Teilnahme am Eignungs- und Orientierungstest ist nur erforderlich, wenn die Sprachkenntnisse nicht auf anderer Weise (s. o.) nachgewiesen werden.
Es gibt keinen Einstufungstest.