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Veranstaltung

Podiumsdiskussion zum Thema Suizidtourismus

Titel der Veranstaltung Podiumsdiskussion zum Thema Suizidtourismus
Reihe Göttinger Medizinrecht aktuell
Veranstalter Zentrum für Medizinrecht in Kooperation mit DAF - Demokratische Aktion Fachschaft
Referent/in Prof. Dr. Daniel Sperling
Einrichtung Referent/in Hebrew University of Jerusalem
Veranstaltungsart Podiumsdiskussion
Kategorie Forschung
Anmeldung erforderlich Nein
Beschreibung Am Donnerstag, den 28. November 2019 um 16 Uhr c.t. laden das Zentrum für Medizinrecht der Georg-August-Universität Göttingen und die Demokratische Aktion Fachschaft (DAF) erneut zu einer spannenden Diskussion zu einer aktuellen gesellschaftlichen und rechtlichen Frage in das Zentrale Hörsaalgebäude, Raum ZHG 007, ein.

„Going to Switzerland“ – dieser Ausdruck ist in Großbritannien längst ein Euphemismus für die Suche nach Sterbehilfe in der Schweiz. Knapp 800.000 Menschen weltweit wählen laut der WHO jährlich den Freitod. Mehr als 1.000 von ihnen haben allein im Jahr 2017 eine Suizidbegleitung in der Schweiz in Anspruch genommen. Neben der größten Organisation, „Exit“, die nur Personen mit Wohnsitz in der Schweiz eine solche Begleitung anbietet, können sich über „Dignitas“ auch Ausländer in den Tod helfen lassen – von 1998 bis 2017 waren das 2.771 Menschen. Der größte Teil der Sterbewilligen kommt mit einem Anteil von fast 45% aus Deutschland.

Aber warum boomt der „Suizidtourismus“ gerade in der Schweiz? Während dort die direkte aktive Sterbehilfe, z.B. durch das Verabreichen einer tödlichen Injektion, wie in Deutschland strafbar ist, werden die passive Sterbehilfe sowie die Beihilfe zum Selbstmord als grundsätzlich erlaubt angesehen.

In Deutschland ist die geschäftsmäßige Suizidassistenz dagegen untersagt. Im November 2015 wurde der einschlägige § 217 StGB mit parteiübergreifender Mehrheit verabschiedet. Ziel dieser Vorschrift ist der Schutz des Lebens und der Entscheidungsfreiheit, welche durch ein geschäftliches Interesse von Suizidbegleitern gefährdet sei. Nur altruistische, einmalige Unterstützungshandlungen etwa von Familienmitgliedern bleiben dabei straflos. Seit Inkrafttreten von § 217 StGB haben deutsche Sterbehilfeorganisationen in der Folge ihre Tätigkeit eingestellt. Zu einem Stopp des Suizidtourismus führte das nicht – Ende 2018 standen 3.338 Menschen aus Deutschland auf der Warteliste von „Dignitas“.

Inwiefern kann ein Verbot der Sterbehilfe in Deutschland also gerechtfertigt sein, wenn in der Folge sterbewillige, oft schwerkranke Menschen ins Ausland reisen, um sich das Leben zu nehmen? Werden Suizidtourismus und Sterbehilfeorganisationen dadurch nicht sogar gefördert? Und ist es moralisch und gesellschaftlich vertretbar, Menschen den legalen Weg in den Suizid zu verwehren?
Diese und weitere Fragen möchten wir im Rahmen unserer Diskussion unter dem Titel „Suizidtourismus“ mit Ihnen und Euch besprechen.

Es diskutieren:
Prof. Dr. Daniel Sperling (israelischer Bioethiker),
Dr. Julian Mausbach (Oberassistent für Strafrecht und Strafprozessrecht – Rechtswissenschaftliche Fakultät Universität Zürich),
Prof. Dr. Gunnar Duttge (Leiter der Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht der Georg-August Universität Göttingen)

Moderation: Niklas Pfeifer (wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Duttge)

Die Diskussion steht allen Interessierten offen, der Eintritt ist kostenlos. Im Anschluss an die Diskussion wird es Möglichkeiten geben, Fragen an die Referenten zu stellen.
Zeit Beginn: 28.11.2019, 16:00 Uhr
Ende: 28.11.2019 , 18:00 Uhr
Ort Zentrales Hörsaalgebäude (Platz der Göttinger Sieben 5)
ZHG007
Kontakt Zentrum für Medizinrecht
zentrum.medizinrecht@gwdg.de
Externer Link https://www.uni-goettingen.de/de/podiumsdiskuss...
Dateianhang Flyer Suizidtourismus.pdf