Förderung Erasmus+ Key Action 103 Personalmobilität


Aufenthalte von wissenschaftsunterstützdendem Personal zum Zwecke der Fort- und Weiterbildung an einer europäischen Partneruniversität, werden nach Stückkosten für 1. Aufenthalt und 2. Fahrt abgerechnet.


Mobilitätsförderung:

1. Aufenthaltspauschale

Die Aufenthaltspauschale dient der Deckung der Unterkunftskosten sowie der Verpflegung.
Über die Pauschale hinausgehende Kosten können nicht aus dem Programm übernommen werden.


2. Reisepauschale

Die Reisepauschale bemisst sich nach dem EU-Distance Calculator.


Hinweise
Werden mit der Erasmus+ Key Action 103 Mobilität Urlaube verbunden, so sind diese Kosten von den mobilen Personen selbst zu tragen.
Sachkosten (Druckkosten etc.) können nicht aus den Mobilitätsmitteln übernommen werden.
Die Modalitäten sowie Rechte und Pflichten der teilnehmenden Person und der entsendenden Einrichtung werden vor Antritt der Mobilität in einem von beiden Seiten zu unterzeichnenden Fördervereinigung (Grant Agreement) geregelt.
Die Förderung der Erasmus+ Key Action 103 Personalmobilität erfolgt in zwei Raten (s. auch Leitfaden).