Informationen für Neuangekommene

Hier stellen wir Informationen bereit für Promovierende, die gerade erst mit der Promotion angefangen haben bzw. neu in der GGG sind. Obwohl hauptsächlich für Neueinsteiger/innen gedacht, enthält diese Rubrik auch für erfahrene Promovierende relevante Informationen.

Zulassung zur Promotion
Übergreifende Informationen zu den ersten Schritten von der Zulassung zur Promotion bis zur Einschreibung finden Sie zusammengefasst auf der Seite des Servicebüros der Studierendenzentrale.
Alle Fragen zu den Voraussetzungen, Bewerbungsfristen, Anerkennung von Studienabschlüssen und zum Ablauf der Promotion beantwortet Ihnen das Studiendekanat bzw. Studienbüro der jeweiligen Fakultät.
Nachdem Sie eine Professorin bzw. einen Professor zur Betreuung Ihrer Promotion gefunden haben, klären Sie die Finanzierung z.B. mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer.
Nach der Zulassung in der Fakultät immatrikulieren Sie sich beim Studierendenbüro der Universität. Diese Immatrikulation ist auch für Promovierende Pflicht.

Das Promotionsstudium
Es gibt drei Wege zur Promotion in den Gesellschaftswissenschaften an der Universität Göttingen:
- Individualpromotion an der Juristischen Fakultät,
- im Promotionsstudiengang an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät oder
- in einem Programm, z.B. einem Graduiertenkolleg.

Bei der Individualpromotion schreiben Sie Ihre Dissertation bei Ihrer Professorin bzw. Ihrem Professor an der Juristischen Fakultät.

Im Promotionsstudiengang durchlaufen Sie neben dem Schreiben der Dissertation bzw. der Fachaufsätze (kumulative Promotion) auch ein strukturiertes Studienprogramm. Im Umfang von zumeist 20 Credits belegen Sie Kurse in Methoden, Kolloquien und Schlüsselkompetenzen. In den genannten vier Fakultäten in Göttingen gibt es ausschließlich diese Form der Promotion.

Ein Programm fasst Promovierende zu einem bestimmten Thema zusammen. Diese Gruppen arbeiten interdisziplinär bzw. institutsübergreifend. Die aktuellen Programme, die Mitglied in der GGG sind, finden Sie online.
Empfohlen bzw. Pflicht (je nach Form) ist, dass Sie mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer eine Promotionsvereinbarung abschließen, in der Beginn, Thema und die Beteiligten Ihrer Promotion festgelegt werden. Sie sollten den Fortschritt Ihrer Arbeit mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer regelmäßig, mindestens aber einmal pro Jahr, besprechen.
Dabei geht es auch um die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis. Diese ist eine Selbstverpflichtung der Wissenschaft. Um wissenschaftliches Fehlverhalten zu vermeiden, haben die Universität Göttingen und die DFG eine Sammlung von Empfehlungen herausgegeben
In Promotionsstudiengängen bzw. in einem Programm werden Sie nicht nur von einer Person, sondern von einem Betreuungsausschuss begleitet. Dieser Ausschuss besteht aus mindestens 2, meistens 3 Promotionsbetreuenden und Ihnen. Er hat den Sinn, dass sie regelmäßig über den Fortschritt Ihrer Promotion sprechen und bei Schwierigkeiten gemeinsam eine Lösung finden.
Allen Promotionen ist gemeinsam, dass die Dissertation in der Fakultät eingereicht und die mündliche Abschlussprüfung in der Fakultät abgelegt wird. Das jeweilige Studiendekanat begleitet Ihre Promotion also in allen formalen Schritten.

Die Disputation
Nach der Begutachtung ihrer (kumulativen) Dissertation legen Sie die sog. "Verteidigung" Ihrer Arbeit als mündliche Prüfung ab. Der Ablauf und die Beteiligten sind in der Promotionsordnung Ihrer Fakultät geregelt.
Sie haben die Möglichkeit, sich eine solche Disputation bei anderen Promovierenden schon mal anzuschauen und zuzuhören. Dazu fragen Sie vorab die / den Promovend*in, ob sie / er / * einverstanden ist, dass Sie zuschauen. Ein solcher Eindruck kann sehr klärend und beruhigend für die Vorbereitung Ihrer eigenen Disputation sein.

Unterstützung durch die GGG
Bei der GGG sind Sie automatisch Mitglied, sobald Sie zur Promotion in einem der Promotionsprogramme, an der Juristischen, Sozialwissenschaftlichen oder Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät oder an Teilen der Fakultät für Agrar- oder Forstwissenschaften zugelassen worden sind.

Wir bitten Sie, gleich zu Beginn unseren Fragebogen an die GGG zu schicken und bei Bedarf zu aktualisieren, damit wir Sie erreichen können. Diese Daten werden nur innerhalb der GGG verwendet.
Mit der Mitgliedschaft sind keine weiteren Pflichten verbunden. Sie haben vielmehr Zugang zu:
- dem Kursprogramm der GGG,
- den Beratungsnetzwerk für Promovierende sowie
- den Fördermaßnahmen der GGG, z.B. Stipendien.

Einen Überblick über das Team der GGG, unsere Angebote und ggf. Bewerbungsfristen finden Sie auf der Homepage der GGG (www.ggg.uni-goettingen.de) und im Newsletter. Wenn Sie bei der GGG angemeldet sind, bekommen Sie den Newsletter automatisch. Sollte dies nicht der Fall sein, schicken Sie uns eine Email an ggg@uni-goettingen.de, z.B. wenn Sie als Mitarbeiter/in dieser Universität den Newsletter ebenfalls erhalten möchten.