Lehrendenmobilität 2020/21

Ausschreibung Lehrendenmobilität im WS 2020/21 und SoSe 2021


Lehrende, die sich für eine Erasmus+ Lehrendenmobilität an einer europäischen Partneruniversität in einem der teilnehmenden Programmländer interessieren, können sich auf eine Erasmus+ Mobilitätsförderung bewerben.

Voraussetzungen

  • Es muss ein aktives, vertragliches Verhältnis zur Hochschule bestehen (Ausnahmen siehe hier)
  • Es muss bereits bestehender Erasmus+ Vertrag vorhanden sein
  • Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt zwei Tagen (Lehre; ohne Reisetag)
  • Es sind mindestens 8 h Lehre zu leisten bei einer Lehrmobilität von 2- 7 Tagen
  • Ein Dienstreiseantrag ist erforderlich
  • Ein inhaltlich vollständiges und unterzeichnetes Teaching Agreement ist fristgerecht einzureichen


Bewerbungsfristen

  • für Mobilitäten im Wintersemester 2020/21 fortlaufend bis spätestens 30.10.2020
  • für Mobilitäten im Sommersemester 2021 fortlaufend bis spätestens 30.03.2021


Die formale Bewerbung umfasst ein inhaltlich vollständiges und von allen beteiligten unterschriebenes Teaching Agreement sowie ein genehmigter Dienstreiseantrag. Die geplante Mobilität (Zeitraum, Zieluniversität) sollte frühzeitig vorab per E-Mail an Kontakt angekündigt werden.
Weitere Informationen (Voraussetzung, Auswahl, Dokumente, etc.) sind dem Leitfaden und der Checkliste zu entnehmen.

Eine Förderung erfolgt, vorbehaltlich ausreichend zur Verfügung stehender Mittel. Ein genereller Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Es empfiehlt sich, sich frühzeitig zu bewerben - auch für Mobilitäten im Sommersemester 2021. Vollständige und fristgerechte Bewerbungen, die aufgrund nicht mehr zur Verfügung stehender Mittel nicht berücksichtigt werden können, werden auf eine Nachrückerliste gesetzt. Sollten Mittel frei werden (z. B. durch Rücktritte) bzw. können zusätzliche Mittel eingeworben werden, werden Nachrücker entsprechend der Reihung informiert.

Eine Förderung wird nach Eingang und Vollständigkeit der Unterlagen sowie Verfügbarkeit der Mittel vergeben.