Promotion

Im Folgenden soll, zur besseren Orientierung, ein Ablaufplan der Promotion dargestellt werden.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Themengebieten, die während Ihres Promotionsstudiums von Interesse sind. Sollten die Texte Fragen aufwerfen oder unbeantwortet lassen, weisen Sie uns bitte darauf hin.



Im Verlauf Ihres Promotionsstudiums müssen Sie, je nach Promotionsstudiengang/-programm, Module im Umfang von 20 bis 30 Credits (ECTS) belegen.

1. Module aus dem Modulkatalog des Promotionsstudiengangs/-programms
Eine Übersicht über die programmspezifischen Module erhalten Sie in den Modulverzeichnissen der GFA. Die genauen Veranstaltungstermine können Sie im eCampus einsehen. Eine Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich. Informationen zur Prüfungsanmeldung erfragen Sie bitte im Kurs/Modul. Eine Ausnahme bildet hier das Promotionskolleg Agrarökonomik. Informationen zu Terminen und zur Modulanmeldung finden Sie auf dessen Webseiten. Um sich Module aus dem Modulverzeichnis Ihres Promotionsstudiengangs/-programms anrechnen zu lassen, reichen Sie bitte das erhaltene Zertifikat im Prüfungsamt Agrar, oder bei Frau Jutta Hohlstamm (Studiengänge: "Forstwissenschaften und Waldökologie" sowie "Wood Biology and Wood Technology") ein.

2. Module, Kurse, Workshop externer Anbieter
Weiterhin ist es möglich, Module/Veranstaltungen anderer Fakultäten, Universitäten oder Forschungseinrichtungen zu besuchen. In den Studiengängen "Forstwissenschaften und Waldökologie" und "Wood Biology and Wood Technology" benötigen Sie, um sich ein Modul anerkennen zu lassen, das Formular zum Antrag auf Anerkennung einer Studienleistung. Dieses ist bei Frau Jutta Hohlstamm einzureichen. Bei ihr sowie bei den zuständigen Ansprechpartnerinnen der Fakultät für Agrarwissenschaften können Sie sich auch vorab über die Anrechenbarkeit externer Veranstaltungen informieren.

Veranstaltungen müssen für die Anrechnung mindestens die Wertigkeit von einem ECTS Credit haben.

Bitte beachten Sie, dass Kurse des Bachelorstudiums nicht anerkannt werden können. Kurse auf Masterniveau können in begründeten Fällen anerkannt werden, höchstens jedoch im Umfang von 50 % bzw. 12 ECTS. Falls der Kurs nicht eindeutig zuordenbar ist, müssen ihrem Antrag weitere Informationen hinzugefügt werden. Bitte geben Sie den Inhalt der Veranstaltung (Modulbeschreibung), die Anzahl der vergebenen Credits (ECTS) sowie die Art der Prüfung an.

Zuständige Personen

Neben den Modulen ist es Ihnen auch möglich andere Veranstaltungen wie Workshops oder Symposien zu besuchen. Die GFA bietet in dieser Hinsicht einige Möglichkeiten an: Angebote der GFA. Diese finden teils auch in Kooperation mit den anderen Göttinger Graduiertenschulen statt. Einen Gesamtüberblick erhalten Sie auf dem Qualifizierungsportal für Promovierende. Angebote der GFA sind als Module anrechenbar. Veranstaltungen anderer Graduiertenschulen sollten Sie vorher mit den entsprechenden Beraterinnen/Beratern besprechen.

Um sich Workshops der GFA anrechnen zu lassen, reichen Sie bitte das erhaltene Zertifikat im Prüfungsamt Agrar, oder bei Frau Jutta Hohlstamm (Studiengänge: "Forstwissenschaften und Waldökologie" sowie "Wood Biology and Wood Technology") ein.

Eine weitere Möglichkeit, über Angebote dieser Art informiert zu bleiben, bietet der GFA-Newsletter. Diesen können Sie bei der Bewerbung direkt abonnieren oder per E-Mail an gfa@uni-goettingen.de anfordern.

Wie muss die Anerkennung der Studienleistungen beantragt werden?

Die Anerkennung von Studienleistungen kann formlos via Mail beantragt werden. Bitte setzten Sie sich dazu entweder mit Dr. Nadine Würriehausen-Bürger (deutsche Promovierende) oder Dr. Esther Fichtler (internationale Promovierende) in Verbindung.

Wann muss die Beantragung erfolgen?

Anerkennungen können fortlaufend beantragt werden, auch Änderungen sind zu jeder Zeit möglich.
Hinweis: Bitte warten Sie nicht bis zum letzten Moment. Falls Ihnen noch Credits fehlen, wird es unmöglich, diese kurzfristig zu erbringen und Sie müssen die Abgabe Ihrer Dissertation verschieben.

Was kann angerechnet werden?

Grundsätzlich alle Module, die im Promotionsbereich in der Fakultät für Agrarwissenschaften (aber auch anderen Fakultäten, Universitäten) angeboten werden. Es ist ebenso möglich, maximal 50 % der Credits aus dem Masterbereich zu absolvieren, sofern diese Module im vorangegangenen Masterstudium noch nicht zur Anrechnung gebracht wurden.
Bei Studienleistungen außerhalb des Modulverzeichnisses des Promotionsstudiengangs der Fakultät für Agrarwissenschaften muss die Zuordnung zu den jeweiligen Bereichen (Fachwissen, Methoden usw.) individuell geprüft werden.
Bei Studienleistungen ohne Angabe von Credits gilt 30 h Arbeitsaufwand = 1 Credit.
Hinweis: Bitte nehmen Sie frühzeitig mit der für Sie zuständigen Person Kontakt auf, mögliche Anerkennungen können bereits im Vorfeld geprüft werden.

Wie muss die Anerkennung der Studienleistungen beantragt werden?

Für jede Anerkennung müssen Sie das Antragsformular ausfüllen.
Dem Antrag ist jeweils ein Nachweis über die erbrachte Studienleistung anzufügen – entweder Zertifikate, Bescheinigungen, Posterkopien, Vortragsprogramme, FlexNow-Nachweise etc. oder wenn dies nicht möglich ist, die Unterschrift des/der Verantwortlichen auf dem Antragsformular (z. B. Doktorandenkolloquium, Lehrtätigkeiten).
Die Anträge sind vorzugsweise in Papierform im Studiendekanat bei Jutta Hohlstamm einzureichen. Nutzen Sie den Briefkasten im Büsgenweg 5, 1. OG, neben dem Hausmeisterbüro (Briefkastenwand).

Nach der Anerkennung durch den Graduiertenausschuss werden Ihre Studienleistungen in einer Akte bei der GFA abgelegt. Sie erhalten darüber keine gesonderte Nachricht. Wir melden uns nur, wenn es Unstimmigkeiten gibt oder die Anerkennung abgelehnt wird.
Wir empfehlen Ihnen, eigene Aufzeichnungen zu führen bzw. Kopien für Ihre Unterlagen zu fertigen.

Wann muss die Beantragung erfolgen?

Es ist zweckmäßig, die Anträge semester- bzw. jahresweise einzureichen.
Hinweis: Bitte warten Sie nicht bis zum letzten Moment. Falls Ihnen noch Credits fehlen, wird es unmöglich, diese kurzfristig zu erbringen und Sie müssen die Abgabe Ihrer Dissertation verschieben.

Was kann angerechnet werden?

Grundsätzlich alle Module, die im Promotionsbereich bei uns (aber auch anderen Fakultäten, Universitäten) angeboten werden.
Es ist ebenso möglich, maximal 12 Credits aus dem Masterbereich zu absolvieren sofern diese Module im vorangegangenen Masterstudium noch nicht belegt wurden.
Bitte beachten Sie, dass jedes Modul nur einmal anerkannt werden kann, d.h. das Doktorandenkolloquium in Ihrer Arbeitsgruppe wird einmalig mit 3 Credits angerechnet.
Bei Konferenzen und Tagungen können für eigene Vorträge bzw. Posterpräsentationen jeweils 3 Credits angerechnet werden. Es ist möglich, sich mehrere Vorträge/Poster auf verschiedenen Konferenzen anrechnen zu lassen. Die Betreuung von Abschlussarbeiten (Bachelor/Master) wird mit je 3 Credits angerechnet.
Bei allen anderen Anrechnungen (z. B. Lehre oder Projektmanagement) gilt 30 h Arbeitsaufwand = 1 Credit.
Hinweis: Wenn Sie Leistungen außerhalb von Hochschulen/Universitäten erbringen möchten, sprechen Sie dies bitte im Vorfeld mit Jutta Hohlstamm ab.


Im Verlauf Ihres Promotionsstudiums werden Sie Ihrem Betreuungsausschuss mehrere Fortschrittsberichte vorlegen. Verpflichtet sind Sie zu mindestens einem Bericht pro Jahr. Rahmen und Form des Berichts sind vom Graduiertenausschuss weitestgehend vorgegeben. Einen Leitfaden für die Erstellung finden Sie hier. Bedenken Sie, die Fortschrittsberichte sollten Ihnen eine gute Vorbereitung auf die Prüfung sein und Ihre Arbeit sowie die Vernetzung innerhalb Ihres Arbeitsgebiets verbessern.

Andere Abschnitte des Ablaufplans einer Promotion: