Übersicht über Fördermaßnahmen

Diese Informationen sind alle auf dem Stand von Ende September 2021 und werden leider aufgrund personeller Engpässe seither nicht mehr aktualisiert.


Im Laufe Ihrer Promotion werden Sie immer wieder Gelder für außergewöhnliche Ausgaben benötigen.


  • Sie möchten eine Feldforschung durchführen
  • Sie planen einen Auslandsaufenthalt
  • Sie wollen auf einer Konferenz erste Forschungsergebnisse vorstellen oder sich mit anderen Wissenschaftler/innen vernetzen
  • Sie fragen sich, wie Sie die letzten Monate Ihrer Promotion finanzieren sollen
  • Sie brauchen eine Finanzierung für die Publikation Ihrer Dissertationsschrift


Weil sich viele Promovierende diese Fragen stellen, hat die GGG nach unterschiedlichen Anlässen sortiert eine Übersicht über Fördermaßnahmen zusammengestellt. Dabei erhebt er nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern fokussiert insbesondere auf Förderungen, die von den der GGG zugeordneten Fakultäten angeboten werden, und soll einen ersten Einstieg für die eigene Recherche bieten.
Zusätzlich finden Sie in der rechten Spalte eine Vielzahl an Stipendien, Beihilfen und Darlehen von externen Förderwerken.
Diese Informationen sind alle auf dem Stand von Ende September 2021 und werden leider aufgrund personeller Engpässe seither nicht mehr aktualisiert.




1. Anschubfinanzierungen für Doktorandinnen der Politikwissenschaft


Zur Vorbereitung eines Antrages auf ein Promotionsstipendium gibt es für Doktorandinnen der Politik-wissenschaft die Möglichkeit, aus Gleichstellungsmitteln eine dreimonatige Anschubfinanzierung zu beantragen. Voraussetzung ist die Annahme zum Promotionsstudium an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät.

Höhe des Stipendiums: 700 €/Monat

Dauer des Stipendiums: 3 Monate

Bewilligung: in einem zweimonatigen Turnus

Infos unter: Anschubfinanzierung für Politikwissenschaftlerinnen



2. Übergangsfinanzierung zur Vorbereitung einer Bewerbung auf ein Promotionsstipendium der Sozialwissenschaftlichen Fakultät


Die Sozialwissenschaftliche Fakultät unterstützt im Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften immatrikulierte Promovierende ohne Beschäftigungsverhältnis mit einer dreimonatigen Übergangsfinanzierung bei der Vorbereitung einer Bewerbung für ein Promotionsstipendium.

Höhe des Stipendiums: 700 €/Monat

Dauer des Stipendiums: 3 Monate

Anträge: jederzeit

Infos unter: Übergangfinanzierung für Sozialwissenschaftler*innen









1. Förderung von Tagungsreisen des wissenschaftlichen Nachwuchses durch den Unibund

Für den Besuch wissenschaftlicher Fachveranstaltungen, Tagungen, Kongresse oder Forschungsinstitutionen (explizit keine Summer Schools) können Nachwuchswissenschaftler*innen eine Förderung durch den Unibund beantragen, sofern sie Forschungsergebnisse in Form eines Vortrages oder Posterbeitrages vorstellen. Da der Unibund nur subsidiär fördert, müssen die/der Teilnehmende sowie das Institut/Seminar ebenfalls einen Teil der Finanzierung übernehmen. Bei Promovierenden ist eine Begründung der/s Betreuenden notwendig, die die Qualität der/s Antragstellerin/s hervorhebt. Da eigene Forschungsergebnisse präsentiert werden müssen, ist ein Antrag i. d. R. nur für fortgeschrittene Promovierende aussichtsreich.

Bewerbungsfrist: 4 Wochen vor Reiseantritt

Höhe der Förderung: Zuschuss zu den Reise- und Tagungskosten

Infos unter: Tagungsreisen Unibund



2. Zuschuss zu Konferenzreisen von Mitarbeiter*innen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beschäftigte Nachwuchswissenschaftler*innen können max. 400 € als Konferenzzuschuss erhalten. Der Zuschuss wird nur einmal pro Kalenderjahr gewährt. Voraussetzung ist ein eigener Beitrag auf der Konferenz sowie das Bemühen um eine anderweitige Finanzierungsunterstützung.

Höhe des Zuschusses: max. 400 €

Bewerbungsfrist: Beantragung nach der Konferenz und Verrechnung mit der zuvor durch die Reisekostenabrechnung belasteten Kostenstelle der Professur

Infos unter: Konferenzzuschuss Wirtschaftswissenschaften



3. Zuschuss zu den Kosten der Mitnahme der eigenen Kinder zu Konferenz- oder Forschungsreisen durch die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Wissenschaftler*innen, die ihre Kinder zu einer Forschungs- oder Konferenzreise mitnehmen, können eine Förderung aus Gleichstellungsmitteln der Fakultät als gesonderten Reisekostenzuschuss für die Reisekosten ihrer Kinder beantragen. Sollte eine Betreuungsperson mitfahren, kann der Reisekosten-zuschuss auch von dieser in Anspruch genommen werden.

Höhe der Förderung: 500 €/Kind (max. 1000 € pro Person und Jahr)

Infos unter: Gleichstellungsmaßnahmen Wiwi



4. Förderung der aktiven Teilnahme an Schulungen, (inter-)nationalen Konferenzen, Summer Schools, (Methoden-)Workshops durch die Sozialwissenschaftliche Fakultät
Promovierende der Sozialwissenschaften können sich im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung des Promotionsstudiums bei der Sozialwissenschaftlichen Fakultät auf eine Förderung für die aktive Teilnahme an Schulungen, (inter )nationalen Konferenzen, Summer Schools oder (Methoden )Workshops bewerben. Voraussetzung ist die finanzielle Beteiligung der/s Betreuenden bzw. der/des Vorgesetzten.

Bewerbungsfristen: 01.04. / 01.06. / 01.10. / 1.12.

Infos unter: Förderung des Promotionsstudiums



5. Reisekostenzuschuss für Studierende mit Erziehungsverantwortung durch die Sozialwissenschaftliche Fakultät
Promovierende der Sozialwissenschaftlichen Fakultät können evtl. aus Gleichstellungsmitteln einen Reisekostenzuschuss für Reise-, Betreuungs- und Unterkunftskosten mitreisender Kinder beantragen.

Höhe der Förderung: Zuschuss zu Reise-, Betreuungs- und Unterkunftskosten mitreisender Kinder

Infos unter: Gleichstellungsplan Sowi



6. Kongress- und Vortragsreisenprogramm des DAAD
Promovierende, die an einer internationalen wissenschaftlichen Veranstaltung im Ausland teilnehmen, können sich im Rahmen des Kongress- und Vortragsreisenprogramms des DAAD auf eine Förderung bewerben. Voraussetzung ist die aktive Teilnahme an der Konferenz.

Höhe der Förderung: Reisekostenpauschale sowie nur bei Tagungsreisen ein Zuschuss zu den Tagungsgebühren sowie Zuschuss zu den Kosten des Aufenthaltes

Bewerbungsfrist: 4 Monate vor Kongressbeginn bzw. bei Vortragsreisen 1 Monat vor Reisebeginn

Infos unter: DAAD – Vortragsreisenprogramm bzw.DAAD – Kongressreisenprogramm



7. FAZIT-Stiftung
Die FAZIT-Stiftung vergibt Reisekostenzuschüsse für Promovierende aller Fachrichtungen. Allerdings muss eine finanzielle Notlage vorliegen, d. h. eine Finanzierung von anderer Seite (wie eigene Erspar-nisse, Eltern, Lebenspartner oder Institut) ist nicht möglich und die Reise könnte ohne eine Förderung nicht stattfinden. Des Weiteren dürfen Bewerber*innen zu Beginn ihrer Promotion das 28. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Höhe der Förderung: bis max. 3000 € (für Teilnahmegebühren, Fahrtkosten, Übernachtungskosten)

Bewerbungsfrist: 6 Wochen vor Antritt der Reise

Infos unter: FAZIT-Stiftung











1. Förderung der Internationalisierung durch die Sozialwissenschaftliche Fakultät

Promovierende der Sozialwissenschaften können im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung des Promotionsstudiums bei der Sozialwissenschaftlichen Fakultät eine Förderung für Maßnahmen der Internationalisierung – beispielsweise die Anbahnung internationaler Kontakte incoming oder outgoing – beantragen. Voraussetzung ist die finanzielle Beteiligung der/s Betreuenden.

Bewerbungsfristen: 01.04. / 01.06. / 01.10. / 1.12.

Infos unter: Förderung des Promotionsstudiums



2. Zuschuss zu Dienst- und Forschungsreisen (insb. ins Ausland) von Nachwuchswissenschaftlerinnen in den Wirtschaftswissenschaften

Promovierende Nachwuchswissenschaftlerinnen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät können aus Gleichstellungsmitteln einen Zuschuss zu Dienst- und Forschungsreisen (insb. ins Ausland) beantragen.

Infos unter: Gleichstellungsmaßnahmen Wiwi



3. Jahresstipendien des DAAD für Doktorand*innen

Deutsche Promovierende (unter bestimmten Bedingungen auch Promovierende mit anderer Staatsbürgerschaft), die ein Forschungsvorhaben im Ausland planen oder sich dort wissenschaftlich weiterqualifizieren möchten, können sich für ein Jahresstipendium des DAAD bewerben. Voraussetzung ist, dass der Beginn des Promotionsvorhabens noch nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Dauer der Förderung: 7 bis i. d. R. 12 Monate (mit Begründung ist auch eine längere Förderung möglich)

Höhe der Förderung: monatliche Stipendienrate, Reisekostenzuschuss (jeweils abhängig vom Gastland), Versicherung, monatliche Forschungs- und Kongresskostenpauschale, Zuschläge beispielsweise für Ehepartner*in und Kinder möglich

Infos unter: DAAD – Jahresstipendien



4. Jahresstipendien des DAAD für Doktorand*innen bei bi-national betreuten Promotionen
Deutsche Promovierende (unter bestimmten Bedingungen auch Promovierende mit anderer Staatsbürgerschaft), deren Dissertation bi-national betreut und durchgeführt wird (Cotutelle), können sich für die Förderung eines Forschungsaufenthaltes an der Partnerhochschule im Ausland bewerben. Voraussetzung ist eine individuelle Vereinbarung zwischen den beteiligten Hochschulen, die über das zu betreuende Promotionsvorhaben abgeschlossen wird.

Dauer der Förderung: 7 bis i. d. R. 12 Monate (mit Begründung ist auch eine längere Förderung möglich). Das Stipendium ist für kürzere Aufenthalte (entsprechend der Betreuungsvereinbarung) während bis zu drei aufeinanderfolgenden Jahren verwendbar (auf Antrag)

Höhe der Förderung: monatliche Stipendienrate, Reisekostenzuschuss (jeweils abhängig vom Gastland), Versicherung, monatliche Forschungs- und Kongresskostenpauschale, Zuschläge beispielsweise für Ehepartner*in und Kinder möglich

Infos unter: DAAD – JahresstipendienDAAD – Jahresstipendien



5. Kurzstipendien des DAAD für Doktorand*innen

Promovierende, die einen kürzeren Auslandsaufenthalt planen, um im Ausland zu forschen oder sich wissenschaftlich weiter zu qualifizieren, können sich auf ein Kurzstipendium des DAAD bewerben. Die Forschungsvorhaben können an einer Hochschule, einem außeruniversitären Forschungsinstitut oder einem industriellen Forschungslabor durchgeführt werden. Besonders gefördert werden Bibliotheks- und Archivaufenthalte, die Durchführung von Versuchsreihen sowie Feldforschungen.

Dauer der Förderung: 1 bis 6 Monate

Höhe der Förderung: monatliche Stipendienrate, Reisekostenzuschuss (jeweils abhängig vom Gastland), Versicherung, monatliche Forschungs- und Kongresskostenpauschale, Zuschläge beispielsweise für Ehepartner*in und Kinder möglich

Infos unter: DAAD – Kurzstipendien



6. Förderungen von Sprachkursen von Studierenden und durch das Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden (PROMOS) des DAAD

Promovierende, die an einem Sprachkurs im Ausland teilnehmen möchten, können sich für eine Förderung durch PROMOS des DAAD bewerben. Förderbar sind nur Kurse an staatlichen und privaten Hochschulen im Ausland. Die Sprachkurse müssen mit mindestens 25 Wochenstunden durchgeführt werden.

Bewerbungsfristen: 31.03. (Beginn des Auslandsvorhabens ab dem 01.07.), 30.09. (Beginn des Auslandsvorhabens ab dem 01.01. des Folgejahres)

Dauer der Förderung: 6 Wochen bis 6 Monate

Höhe der Förderung: monatliche Teilstipendienrate und/oder eine Reisekostenpauschale und/oder eine einmalige Kursgebührenpauschale von 500 €

Infos unter: PROMOS bzw. PROMOS-Leitfaden



7. Förderung von Fachkursen für Studierende und Promovierende durch das Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden (PROMOS) des DAAD

Promovierende, die an einem Fachkurs im Ausland teilnehmen möchten, können sich für eine Förderung durch PROMOS des DAAD bewerben. Fachkurse sind beispielsweise Sommerkurse an ausländischen Hochschulen.

Bewerbungsfristen: 31.03. (Beginn des Auslandsvorhabens ab dem 01.07.), 30.09. (Beginn des Auslandsvorhabens ab dem 01.01. des Folgejahres)

Dauer der Förderung: 5 Tage bis 6 Wochen

Höhe der Förderung: monatliche Teilstipendienrate und/oder eine Reisekostenpauschale und/oder eine einmalige Kursgebührenpauschale von 500 €

Infos unter: PROMOS bzw. PROMOS-Leitfaden



8. Förderung von Studienreisen von Studierenden und Promovierenden durch das Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden (PROMOS) des DAAD

Studienreisen von mindestens fünf Promovierenden ins Ausland, die von mindestens einer/m Hochschullehrer*in begleitet werden, können durch eine Aufenthaltspauschale aus dem Programm PROMOS des DAAD gefördert werden.

Bewerbungsfristen: 31.03. (Beginn des Auslandsvorhabens ab dem 01.07.), 30.09. (Beginn des Auslandsvorhabens ab dem 01.01. des Folgejahres)

Dauer der Förderung: max. 12 Tage

Höhe der Förderung: Aufenthaltspauschale von 30 €/Tag für EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und die Türkei
Aufenthaltspauschale von 45 €/Tag für alle anderen Länder

Infos unter: PROMOS bzw. PROMOS-Leitfaden



9. Förderung von Wettbewerbsreisen von Studierenden und Promovierenden durch das Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden (PROMOS) des DAAD

Wettbewerbsreisen von mindestens fünf Promovierenden können durch eine Aufenthaltspauschale aus dem Programm PROMOS des DAAD gefördert werden. Die Reise muss nicht von einer/m Hochschullehrer*in begleitet werden.

Bewerbungsfristen: 31.03. (Beginn des Auslandsvorhabens ab dem 01.07.), 30.09. (Beginn des Auslandsvorhabens ab dem 01.01. des Folgejahres)

Dauer der Förderung: max. 12 Tage

Höhe der Förderung: Aufenthaltspauschale von 30 €/Tag für EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und die Türkei
Aufenthaltspauschale von 45 €/Tag für alle anderen Länder

Infos unter: PROMOS bzw. PROMOS-Leitfaden



10. ENLIGHT Mobility

To support joint activities between the nine ENLIGHT universities in the area of teaching and learning, research and administration the University of Göttingen will fund, with support of the DAAD and BMBF, different projects for affiliates of the University of Göttingen and its ENLIGHT partners. Besides mobility schemes and windows, resources for the organisation and implementation of various learning formats and other events that are part of the ENLIGHT portfolio are eligible measures for funding.
Both, new and established collaborations or projects are welcome for application. In any case, but especially when developing teaching and learning offers or exchange opportunities, it will be helpful to consult your International Office in order to make use of existing agreements or to identify potential synergies with departments at ENLIGHT partner institutions.

Bewerbungsfrist: 18.07.2021 (weitere Fristen werden auf der ENLIGHT-Webseite veröffentlicht)

Dauer der Förderung: Short-term stay (3 - 5 days), Long-term stay (14 days - 3 months)

Höhe der Förderung: max. 300 Euro per mobilty (3 days - 3 months), max. 100 Euro (3 - 5 nights), max. 900 Euro (14 days - 3 months)

Infos unter: ENLIGHT









1. Abschlussstipendium für internationale Promovierende an der GGG

Promovierende Mitglieder der GGG, die zum Promovieren aus dem Ausland nach Göttingen gekommen sind, können sich auf ein Abschlussstipendium der GGG bewerben. Voraussetzung ist, dass die Dissertation zum Zeitpunkt der Förderung weit fortgeschritten und mit Ende der Förderung realistisch abschließbar ist.

Dauer der Förderung: 3 bis 6 Monate

Höhe der Förderung: 1.200 €

Bewerbungsschluss: Mitte Januar und Ende April (die genauen Daten entnehmen Sie bitte der Webseite)

Infos unter: Abschlussstipendium









1. FAZIT-Stiftung

Die FAZIT-Stiftung vergibt Reisekostenzuschüsse für Promovierende aller Fachrichtungen. Allerdings muss eine finanzielle Notlage vorliegen, d. h. eine Finanzierung von anderer Seite (wie eigene Ersparnisse, Eltern, Lebenspartner*in oder Institut) ist nicht möglich und die Forschungsreise könnte ohne Förderung nicht stattfinden.

Höhe der Förderung: nach Bedarf, aber max. 3000 € (für Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten)

Bewerbungsfrist: 6 Wochen vor Antritt der Reise

Infos unter: FAZIT-Stiftung



2. Förderungen von Forschungsaufenthalten im Rahmen der Dissertation durch die Sozialwissenschaftliche Fakultät

Promovierende der Sozialwissenschaften können im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung des Promotionsstudiums bei der Sozialwissenschaftlichen Fakultät eine Förderung für Forschungsaufenthalte beantragen. Voraussetzung ist die finanzielle Beteiligung der/s Betreuenden.

Bewerbungsfristen: 01.04. / 01.06. / 01.10. / 1.12.

Infos unter: Förderung des Promotionsstudiums



3. Zuschuss zu Dienst- und Forschungsreisen (insb. ins Ausland) von Nachwuchswissenschaftlerinnen in den Wirtschaftswissenschaften

Promovierende Nachwuchswissenschaftlerinnen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät können aus Gleichstellungsmitteln einen Zuschuss zu Dienst- und Forschungsreisen (insb. ins Ausland) beantragen.

Infos unter: Gleichstellungsmaßnahmen Wiwi



4. Zuschuss zu den Kosten der Mitnahme der eigenen Kinder zu Konferenz- oder Forschungsreisen durch die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Wissenschaftler*innen, die ihre Kinder zu einer Forschungs- oder Konferenzreise mitnehmen, können eine Förderung aus Gleichstellungsmitteln der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät als gesonderten Reisekostenzuschuss für die Reisekosten ihrer Kinder beantragen. Sollte eine Betreuungsperson mitfahren, kann der Reisekosten¬zuschuss auch von dieser in Anspruch genommen werden.

Höhe der Förderung: 500 €/Kind (max. 1000 € pro Person und Jahr)

Infos unter: Gleichstellungsmaßnahmen Wiwi











1. Jahresstipendien des DAAD für Doktorand*innen

Deutsche Promovierende (unter bestimmten Bedingungen auch Promovierende mit ausländischer Staatsbürgerschaft), die ein Forschungsvorhaben im Ausland planen oder sich dort wissenschaftlich weiterqualifizieren möchten, können sich für ein Jahresstipendium des DAAD bewerben. Voraussetzung ist, dass der Beginn des Promotionsvorhabens noch nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Dauer der Förderung: 7 bis i. d. R. 12 Monate (mit Begründung ist auch eine längere Förderung möglich)

Höhe der Förderung: monatliche Stipendienrate, Reisekostenzuschuss (jeweils abhängig vom Gastland), Versicherung, monatliche Forschungs- und Kongresskostenpauschale, Zuschläge beispielsweise für Ehepartner*in und Kinder möglich

Infos unter: DAAD – JahresstipendienDAAD – Jahresstipendien



2. Kurzstipendien des DAAD für Doktorand*innen

Promovierende, die einen kürzeren Auslandsaufenthalt planen, um im Ausland zu forschen oder sich wissenschaftlich weiter zu qualifizieren, können sich auf ein Kurzstipendium des DAAD bewerben. Die Forschungsvorhaben können an einer Hochschule, einem außeruniversitären Forschungsinstitut oder einem industriellen Forschungslabor durchgeführt werden. Besonders gefördert werden Bibliotheks- und Archivaufenthalte, die Durchführung von Versuchsreihen sowie Feldforschungen.

Dauer der Förderung: 1 bis 6 Monate

Höhe der Förderung: monatliche Stipendienrate, Reisekostenzuschuss (jeweils abhängig vom Gastland), Versicherung, monatliche Forschungs- und Kongresskostenpauschale, Zuschläge beispielsweise für Ehepartner*in und Kinder möglich

Infos unter: DAAD – Kurzstipendien



3. Förderungen von Forschungsaufenthalten im Rahmen der Dissertation durch die Sozialwissenschaftliche Fakultät

Promovierende der Sozialwissenschaften können im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung des Promotionsstudiums bei der Sozialwissenschaftlichen Fakultät eine Förderung für Forschungsaufenthalte beantragen. Voraussetzung ist die finanzielle Beteiligung der/s Betreuenden.

Bewerbungsfristen: 01.04. / 01.06. / 01.10. / 1.12.

Infos unter: Förderung des Promotionsstudiums



4. Zuschuss zu Dienst- und Forschungsreisen (insb. ins Ausland) von Nachwuchswissenschaftlerinnen in den Wirtschaftswissenschaften
Promovierende Nachwuchswissenschaftlerinnen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät können aus Gleichstellungsmitteln einen Zuschuss zu Dienst- und Forschungsreisen (insb. ins Ausland) beantragen.

Infos unter: Gleichstellungsmaßnahmen Wiwi



5. Zuschuss zu den Kosten der Mitnahme der eigenen Kinder zu Konferenz- oder Forschungsreisen durch die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Wissenschaftler*innen, die ihre Kinder zu einer Forschungs- oder Konferenzreise mitnehmen, können eine Förderung aus Gleichstellungsmitteln der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät als gesonderten Reisekostenzuschuss für die Reisekosten ihrer Kinder beantragen. Sollte eine Betreuungsperson mitfahren, kann der Reisekosten¬zuschuss auch von dieser in Anspruch genommen werden.

Höhe der Förderung: 500 €/Kind (max. 1000 € pro Person und Jahr)

Infos unter: Gleichstellungsmaßnahmen Wiwi











1. Dreimonatige Anschubfinanzierungen für Doktorandinnen der Politikwissenschaft

Zur Vorbereitung eines Antrages auf ein Promotionsstipendium gibt es für Doktorandinnen der Politik-wissenschaft die Möglichkeit, aus Gleichstellungsmitteln eine dreimonatige Anschubfinanzierung zu beantragen. Voraussetzung ist die Annahme zum Promotionsstudium an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät.

Höhe des Stipendiums: 700 €/Monat

Dauer des Stipendiums: 3 Monate

Bewilligung: in einem zweimonatigen Turnus

Infos unter: Anschubfinanzierung für Politikwissenschaftlerinnen



2. Zuschuss zu Dienst- und Forschungsreisen (insb. ins Ausland) von Nachwuchswissenschaftlerinnen in den Wirtschaftswissenschaften

Promovierende Nachwuchswissenschaftlerinnen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät können aus Gleichstellungsmitteln einen Zuschuss zu Dienst- und Forschungsreisen (insb. ins Ausland) beantragen.

Infos unter: Gleichstellungsmaßnahmen Wiwi











1. Familienfreundliches Abschlussstipendium der GGG

Promovierende, die Mitglied der GGG sind und eigene Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, können sich auf ein vier- bis sechsmonatiges familienfreundliches Abschlussstipendium der GGG bewerben.

Höhe des Stipendiums: 1.200 € + 400 € bei einem Kind unter 12 Jahren bzw. einer zu pflegenden Person, + 100 € für jedes weitere Kind

Dauer des Stipendiums: 4 bis 6 Monate

Bewerbungsschluss: 15.01. und 15.06.

Infos unter: Familienfreundliches Abschlussstipendium



2. Eltern-Kind-Zusatzstipendium der Juristischen Fakultät

Für promovierende und habilitierende Mitarbeiter*innen der Juristischen Fakultät, die mindestens ein Kind unter 12 Jahren betreuen, besteht die Möglichkeit, aus Gleichstellungsmitteln eine Aufstockung ihrer Stelle zu beantragen.

Laufzeit des Stipendiums: 12 Monate (Verlängerung um 6 Monate möglich)

Infos unter: Eltern-Kind-Zusatzstipendium Jura



3. Zuschuss zu den Kosten der Mitnahme der eigenen Kinder zu Konferenz- oder Forschungsreisen durch die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Wissenschaftler*innen, die ihre Kinder zu einer Forschungs- oder Konferenzreise mitnehmen, können eine Förderung aus Gleichstellungsmitteln der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät als gesonderten Reisekostenzuschuss für die Reisekosten ihrer Kinder beantragen. Sollte eine Betreuungsperson mitfahren, kann der Reisekostenzuschuss auch von dieser in Anspruch genommen werden.

Höhe der Förderung: 500 €/Kind (max. 1000 € pro Person und Jahr)

Infos unter: Gleichstellungsmaßnahmen Wiwi





4. Reisekostenzuschuss für Studierende mit Erziehungsverantwortung durch die Sozialwissenschaftliche Fakultät

Promovierende der Sozialwissenschaftlichen Fakultät können evtl. aus Gleichstellungsmitteln einen Reisekostenzuschuss für Reise-, Betreuungs- und Unterkunftskosten mitreisender Kinder beantragen.

Höhe der Förderung: Zuschuss zu Reise-, Betreuungs- und Unterkunftskosten mitreisender Kinder

Infos unter: Gleichstellungsplan Sowi







1. Abschlussstipendium für internationale Promovierende an der GGG

Promovierende Mitglieder der GGG, die zum Promovieren aus dem Ausland nach Göttingen gekommen sind, können sich auf ein Abschlussstipendium der GGG bewerben. Voraussetzung ist, dass die Dissertation zum Zeitpunkt der Förderung weit fortgeschritten und mit Ende der Förderung realistisch abschließbar ist. Anträge können für die jeweils nächsten 9 Monate eingereicht werden.

Dauer der Förderung: 3 bis 6 Monate

Höhe der Förderung: 1.200 €

Bewerbungsschluss: Mitte Januar und Ende April (die genauen Fristen entnehmen Sie bitte der Webseite)

Infos unter: Abschlussstipendium





2. Familienfreundliches Abschlussstipendium der GGG

Promovierende, die Mitglied der GGG sind und eigene Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, können sich auf ein vier- bis sechsmonatiges familienfreundliches Abschlussstipendium der GGG bewerben.

Höhe des Stipendiums: 1.200 € + 400 € bei einem Kind unter 12 Jahren bzw. einer zu pflegenden Person, + 100 € für jedes weitere Kind

Dauer des Stipendiums: 4 bis 6 Monate

Bewerbungsschluss: 15.01 und 15.06.

Infos unter: Familienfreundliches Abschlussstipendium











1. Förderung von Lektoratskosten durch die Sozialwissenschaftliche Fakultät

Promovierende der Sozialwissenschaften können im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung des Promotionsstudiums für das Verfassen von Promotionsarbeiten in einer anderen als der Muttersprache eine Förderung der Sozialwissenschaftlichen Fakultät beantragen. Voraussetzung ist die finanzielle Beteiligung der/s Betreuenden sowie bei einem Antrag über 200 € das Bemühen um eine anderweitige Finanzierungsunterstützung.

Bewerbungsfristen: 01.04. / 01.06. / 01.10. / 01.12.

Infos unter: Förderung des Promotionsstudiums



2. Förderung von Publikationen in referierten Zeitschriften durch die Sozialwissenschaftliche Fakultät

Promovierende der Sozialwissenschaften können für die Publikation in referierten Zeitschriften – beispielsweise Zuschüsse zur Korrektur von englischsprachigen Aufsätzen – im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung des Promotionsstudiums – eine Förderung beantragen. Voraussetzung ist die finanzielle Beteiligung der/s Betreuenden sowie bei einem Antrag über 200 € das Bemühen um eine anderweitige Finanzierungsunterstützung

Bewerbungsfristen: 01.04. / 01.06. / 01.10. / 01.12.

Infos unter: Förderung des Promotionsstudiums



3. Stipendien für Lektorat oder Schreibberatung der GGG

Die GGG vergibt Zuschüsse zur Finanzierung von Schreibberatung oder Lektorat an internationale Promovierende der Gesellschaftswissenschaften.

Bewerbungsfristen: 15.01. und 15.06.

Infos unter: Schreibberatung/Lektorat