Austauschstudium: Global Exchange Programme

Nach der Bewerbung an Ihrer Heimathochschule und Ihrer Nominierung für das Global Exchange Programme müssen Sie sich an der Universität Göttingen anmelden. Bitte nutzen Sie dafür unsere Anleitung.

Nominierungsfristen: 15. Oktober (für das Sommersemester), 15. April (für das Wintersemester)

Bewerbungsfristen: 01. November (für das Sommersemester), 01. Mai (für das Wintersemester)

Anforderungen Sprachlevel

Die Universität Göttingen fordert keinen Sprachnachweis, aber wir haben klare Richtlinien zu den erforderlichen Sprachkenntnissen, damit Sie hier erfolgreich studieren können. Wir überlassen es unseren Partnern, Studierende so auszuwählen, dass sie die entsprechenden Sprachkenntnisse mitbringen. Unsere Richtlinien sind:

Unterrichtssprache Englisch: B2- Niveau in Englisch laut Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen für Studierende aus nicht englischsprachigen Ländern. Ein B1- Niveau in Deutsch wird empfohlen.

  • Beispiele für vergleichbare Mindestpunktzahlen (zu Ihrer Orientierung): TOEFL iBT: 79 – 93 IELTS: 6.5

Unterrichtssprache Deutsch: Deutsche Sprachkenntnisse auf B2-Niveau laut Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen

  • Beispiele für vergleichbare Mindestpunktzahlen (zu Ihrer Orientierung): Goethe BE Test DAF TDN

Informationen zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen

Deutschkurse

Hier finden Sie Informationen zu Deutschkursen.

Beantragen Sie bitte selbstständig ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaften oder Konsulat) in Ihrem Heimatland. Dazu brauchen Sie auch den Zulassungsbescheid und die Einladung, die wir Ihnen im Welcome Package zuschicken.

Planen Sie genügend Zeit ein, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann.

Krankenversicherung

In Deutschland ist eine Krankenversicherung für alle Studierenden Pflicht. Ohne gültigen Krankenversicherungsnachweis können Sie nicht immatrikuliert werden. Sie brauchen einen Vertrag mit einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (german public health insurance). Weitere Informationen gibt Frau He.

Haftpflicht- und Unfallversicherung

Sie sind bei einem Freund zu Besuch und stolpern aus Versehen. Sie fallen auf den Tisch und sein Tablet geht dabei kaputt – nur ein Beispiel für das unbeabsichtigte Verursachen von Schäden oder Unfällen. Ein Großteil der deutschen Bevölkerung besitzt hierfür eine private Haftpflichtversicherung. Obwohl diese Versicherung nicht Pflicht ist, empfehlen wir sie, da Personen- und/oder Sachschäden dadurch abgedeckt sind. Sie sind durch die Universität Göttingen nicht haftpflichtversichert. Bitte sorgen Sie selbst für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz. Eine private Haftpflichtversicherung kostet monatlich zwischen 6 und 10 Euro.

Die Unfallversicherung tritt erst zu Beginn des Semesters in Kraft. Sorgen Sie bitte selbst für ausreichenden Unfallschutz, falls Sie vor Semesterbeginn anreisen.

Die Universität Göttingen zahlt Ihnen kein Stipendium. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Heimatuniversität nach Möglichkeiten finanzieller Unterstützung.

Weitere Informationen zu "Anreise, Ankunft und Leben in Göttingen". Diese Informationen richten sich an internationale Studierende, die ein komplettes Studium mit Abschluss in Göttingen absolvieren, sind aber auch für Austauschstudierende hilfreich.

  • Terminplan Sommersemester 2023

Kontakt:

Xiaoting He
Raum 0.110
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen

E-Mail: incoming@uni-goettingen.de
Telefon: 0551 39-21348
Sprechzeiten (bitte bis zum Abend vorher per Email anmelden!): Mi 14:00 - 16:00 Uhr
Lageplan (UniTour)