In publica commoda

Versuchstiermeldung

Jährliche Versuchstiermeldung

Für jedes genehmigungs- und mitteilungspflichtige Tierversuchsvorhaben gilt, dass zum Jahresabschluss die Zahl der eingesetzten Tiere an die zuständige Behörde gemeldet werden muss.

Für die rechtzeitige und korrekte Meldung der Tierzahlen ist der/die Leiter*in bzw. Stellvertreter*in des jeweiligen Tierversuchsvorhaben verantwortlich. Selbstverständlich ist Ihnen die/der Tierschutzbeauftragte bei der Erstellung der Meldung behilflich.

Für die Meldung verwenden Sie bitte das vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bereitgestellte Formular. Nähere Erläuterungen und das Formular finden Sie hier.

Bitte senden Sie Ihre Versuchstiermeldung bis spätestens 31.01. eines jeden Folgejahres an die/den Tierschutzbeauftragte/n der UGOE tierschutzbeauftragte@uni-goettingen.de. Die/der Tierschutzbeauftragte wird die von den jeweils verantwortlichen Projektleitern ausgefüllten Formulare zusammenfassen, so dass eine gesammelte Übermittlung der Anzahl aller verwendeten Versuchstiere der UGOE Göttingen (außer UMG) vom Tierschutzbüro an die zuständige Behörde fristgerecht erfolgen kann.