In publica commoda

Vertragsmanagement in EU-Projekten


Wenn Ihr Projektantrag zur Förderung ausgewählt wurde, wird im Rahmen der Grant Preparation zunächst u.a. die Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) zwischen der Universität und der Europäischen Kommission vorbereitet. Parallel hierzu beginnen in der Regel die Verhandlungen unter den Projektpartnern zum Konsortialvertrag (Consortium Agreement).

Das EU-Hochschulbüro bietet Beratung und Begleitung im Zuge der Vertragsgestaltung des Grant Agreements und Consortium Agreements, aber auch zu weiteren Verträgen im Rahmen der Durchführung des Projekts, wie insbesondere Material Transfer Agreements, Confidentiality Agreements sowie Coordination Agreements (mit Nicht-EU-Partnern). Ein typisches Regelungsfeld umfasst hierbei die Zuordnung der Rechte am Geistigen Eigentum (Intellectual Property Rights, IPR) beziehungsweise den Projektergebnissen unter den Partnern.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zur Vertragsgestaltung und zum Vertragsmanagement bitte frühzeitig, wir helfen Ihnen gerne weiter.