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Studienbeiträge in Niedersachsen (FAQ)


Ab wann müssen Studienbeiträge entrichtet werden?
Studienbeiträge sind erstmals ab dem Wintersemester 2006/2007 von allen Studienanfängerinnen und Studienanfängern zu entrichten. Studierende, die vor dem Wintersemester 2006/2007 bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben gewesen sind, zahlen den Studienbeitrag erstmals ab dem Sommersemester 2007.

Welche Höhe hat der Studienbeitrag?
Der Studienbeitrag hat eine Höhe von 500 Euro.

Muss ich bei zwei Studiengängen 1000 Euro bezahlen?
Bei einem parallelen Studium von zwei oder mehr Studiengängen (Parallelstudium) an einer Hochschule ist die Studiengebühr in Höhe von 500 Euro nur einmal zu bezahlen.

Muss ich bei einem Parallelstudium an mehreren niedersächsischen Hochschulen den Studienbeitrag zweimal entrichten?
Für das Parallelstudium an mehreren niedersächsischen Hochschulen sind Studienbeiträge nur einmal zu entrichten.

Muss ich für ein Zweitstudium besondere Studienbeiträge bezahlen?
Für Studierende, die ein Zweitstudium aufnehmen, gelten die gleichen Regelungen wie für Studierende, die noch kein Studium abgeschlossen haben.

Ich promoviere, muss ich Studienbeiträge entrichten?
Nein! Studierende die ausschließlich mit dem Studienziel Promotion eingeschrieben sind, brauchen keine Studienbeiträge zu bezahlen, soweit sie nicht noch in einem weiteren Studiengang eingeschrieben sind.

Wie verhält es sich mit Beurlaubungen?
In Semestern, in denen ein/e Studierende/r beurlaubt ist, wird kein Studienbeitrag erhoben.

Was gibt es für Ausnahmen von der Zahlungspflicht?
Von der Erhebung der Studienbeiträge sind Studierende ausgenommen, die
1. ein Kind im Sinne von § 25 Abs. 5 BAföG tatsächlich betreuen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. einen nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung pflegebedürftigen nahen Angehörigen pflegen,
3. das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wahrnehmen, ohne hierfür beurlaubt zu sein, für insgesamt bis zu zwei Semester,
4. gleichzeitig bereits an einer anderen Hochschule zum Studium in einem gemeinsamen Studiengang eingeschrieben sind und dort den Studienbeitrag entrichten,
5. eine in der Studienordnung vorgesehene Studienzeit im Ausland absolvieren,
6. ein in der Studienordnung vorgesehenes praktisches Studiensemester absolvieren,
7. das Praktische Jahr nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 5 der Approbationsordnung für Ärzte absolvieren oder nachbereiten oder
8. von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages ausgenommen sind,
9. Erasmusstudierende und Studierende aus dem Austauschprogramm mit der Universität von Kalifornien.

Für eine Befreiung nach o.g. Gründen ist ein entsprechender Nachweis einzureichen. Bei den Studierenden, die unter Grund 9 fallen, wird dieser Grund bereits bei der Einschreibung durch die Studienzentrale erfasst. Studierende, die unter Grund 1 und 2 fallen, müssen das Vorliegen des Grundes jedes Semester im Rahmen der Rückmeldung nachweisen.

Kann ich von der Zahlung der Studienbeiträge befreit werden?
Beim Vorliegen einer unbilligen Härte kann der Studienbeitrag erlassen werden. Eine unbillige Härte liegt i. d. R. vor, wenn sich die Studienzeit aufgrund einer Behinderung, schweren Erkrankung oder der Folgen als Opfer einer Straftat verlängert hat.

Gibt es Ausnahmen von der Entrichtung des Studienbeitrages?
Studierende, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und bereits eine Gebühr nach § 13 Absatz 4 NHG entrichten, sind von der Zahlung des Studienbeitrages ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Studierende, die sich in einem kostenpflichtigen Studiengang nach § 13 Absatz 1 Satz 1 NHG befinden.

Auf welches Konto und wann ist der Studienbeitrag zu entrichten?
Der Studienbeitrag ist zusammen mit dem Semesterbeitrag bei der Einschreibung / Rückmeldung zu zahlen: Zahlungsmodalitäten und Kontoverbindung siehe untenstehenden Link. Studierende, die ein Studienbeitragsdarlehen bei der NBank beantragt haben, brauchen nur den Semesterbeitrag (ohne die 500 Euro) zu überweisen.

Wo finde/bekomme ich an der Universität Göttingen weitere Informationen Hilfen bei Fragen?
1. Unter der Hotline für Studiengebühren Tel.: 0551 / 39-113
2. In unserer Sprechstunde Mo, Di, Do, Fr 10-11 Uhr und Mi 14-15 Uhr
in der Studienzentrale am Wilhelmsplatz 4





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