In publica commoda

Rückmeldung (für jedes weitere Fachsemester notwendig)

Wenn Sie Ihr Studium in Göttingen und in Ihrem bisherigen Fach fortsetzen wollen, müssen Sie sich zu jedem weiteren Fachsemester durch die Überweisung des anfallenden Semesterbeitrags fristgerecht zurückmelden oder beurlauben lassen. Bei einer Beurlaubung können ggf. ebenfalls Beiträge anfallen.

Zahlung des Semesterbeitrags

Der einfachste Weg für diesen Zweck sind die Selbstbedienungsfunktionen (Lastschriftverfahren). Nach erfolgreicher Lastschriftfreischaltung sind Sie sofort für das nächste Semester rückgemeldet. Die Freischaltung ist jedes Semester in der Rückmeldefrist zu wiederholen. Sie können nach der Freischaltung die von Ihnen benötigten Bescheinigungen in Selbstbedienung ausdrucken und den Gültigkeitsaufdruck Ihrer Chipkarte erneuern.

Alternativ können Sie die Beiträge auch überweisen. In diesem Fall sind neue Bescheinigungen für das aktuelle Semester fünf bis sieben Werktage später aktiv. Ab diesem Zeitpunkt können Sie dann auch den Studienausweis mit der aktuellen Gültigkeit an den Selbstbedienungsterminals bedrucken lassen.

Beurlaubung

Die Umwandlung einer bereits erfolgten Rückmeldung in eine Beurlaubung kann bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn erfolgen.