6. Göttinger Symposium zum Medizinrecht


Am 16. Februar veranstaltete das Göttinger Zentrum für Medizinrecht unter dem Titel „Moralische Pluralität und kulturelle Vielfalt in der Gesundheitsversorgung“ das 6. Göttinger Symposium zum Medizinrecht.

Thematisch befasste sich das diesjährige Symposium mit den drängendsten Fragen des (notwendigen) Wandels der Gesundheitsversorgung hin zu einer verstärkten Berücksichtigung der – kulturell heterogen geprägten – individuellen „moralischen Welten“, was durch unterschiedliche Vorträge thematisch eingeführt und eingeordnet wurden. Das Ideal der „therapeutischen Partnerschaft“ zeichnet sich durch einen Konsens der Bewertung über die Sinnhaftigkeit therapeutischer Optionen im Arzt-Patienten-Verhältnis aus. Die gesellschaftliche Lebenswirklichkeit offenbart jedoch einen Pluralismus moralischer Richtigkeitsvorstellungen und Gewissensüberzeugungen, häufig durch unterschiedliche kulturelle und/oder soziale Prägungen bedingt, nicht allein auf Seiten der Patienten und ihrer Angehörigen, sondern ebenso auf Seiten ihrer Behandler und sogar der – u.U. konfessionell gebundenen – Krankenhauseinrichtung. Das Recht steht dabei im explosiven Spannungsfeld zwischen der Forderung nach Standardisierung um der Versorgungssicherheit willen und der Anerkennung höchstpersönlicher Freiheit, gerade auch von Minderheiten.
Diese und weitere Fragen aus Recht und Ethik innerhalb der Krankenversorgung im 21. Jahrhundert wurden wissenschaftlich breit diskutiert. Auch konnte ein fachlicher Austausch mit dem interessierten Publikum im Alfred-Hessel Saal der historischen Paulinerkirche erfolgen.

Das Programm der Veranstaltung finden Sie hier.

Das Göttinger Zentrum für Medizinrecht bedankt sich für die rege Teilnahme und freut sich, Sie auf einer unserer nächsten Veranstaltungen erneut begrüßen zu dürfen.

Plakat_Symposium_akt