In publica commoda

Antikorruptionsbeauftragter der Georg-August-Universität Göttingen (ohne UMG)

  • Der Antikorruptionsbeauftragte wird vom Präsidium der Universität bestellt.
  • Der Antikorruptionsbeauftragte ist Gesprächspartner für das Präsidium, die Beschäftigten, die Studierenden oder Dritte.
  • Der Antikorruptionsbeauftragte hat ein direktes Vortragsrecht beim Präsidium.
  • Für eine auftragsgemäße Durchführung seiner Aufgaben wird er rechtzeitig und umfassend informiert.


    Zu den weiteren Aufgaben des Antikorruptionsbeauftragten gehören:
  • Förderung der Sensibilität der Beschäftigten durch Beratung und Aufklärung
  • Vorschläge an das Präsidium zur Vorgehensweise bei internen Ermittlungen, zu Maßnahmen gegen Verschleierung und zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft bei einem durch Tatsachen gerechtfertigten Korruptionsverdacht
  • Beratung bei der Entgegennahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoring
  • Kontakthalten zu und Informationsaustausch mit den Aufsichtsbehörden
  • Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden in allgemeinen Fragen der Korruptionsbekämpfung


    Hinweisgebersystem der Universität Göttingen
  • Sie haben die Möglichkeit, Ihren Verdacht direkt über das Hinweisgebersystem der Universität mit Ihrem Namen oder anonym zu melden. Durch die Möglichkeit der anonymen Meldung werden Sie vor möglichen repressiven Handlungen geschützt. Die weitergegebenen Informationen werden streng vertraulich behandelt.